Verfasst von:
rocket am
13.04.2005 05:23
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THEMA: Werkvertrag - Honorarnote |
Servus!
Etwas Off-Topic aber ich werd einfach nicht schlau aus den Auskünften von der Wirtschaftskammer...
Ich möchte eine Homepage für ein Unternehmen erstellen und hatte bis vor kurzem keine Ahnung wie ich eine Rechnung ausstellen sollte.
Daher hab ich nach kurzer erfolgloser Recherche im Internet bei der Wirtschaftskammer angerufen und die Dame hat mir erklärt ich müsse ein Gewerbe anmelden.
Irgendwie bin ich dann über den Gründerservice auf die Möglichkeit eines Werkvertrags gestossen, dazu meine Fragen.
Kann ich einfach mit dem Unternehmer einen Werkvertrag abschließen und ihm dann eine Honorarnote als Rechnung ausstellen?
Muss ich eine Steuernummer beantragen? Habe ich Meldepflicht beim Finanzministerium bzw. bei der Sozialversicherung?
Danke schon im vorhinein für die Aufklärung eines Ahnungslosen... ;)
MfG
Sebastian |
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Verfasst von:
Karl am
13.04.2005 05:23
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THEMA: Re: Werkvertrag - Honorarnote |
- Wenn die WKO meint es sei eine Tätigkeit, für die Sie einen Gewerbeschein brauchen, werden Sie nicht daran vorbei kommen.
- Sie müssen Ihre Tätigkeit beim FA anzeigen. Dann bekommen Sie einen Fragebogen.
- Bei der Sozialversicherung müssen Sie sich auch anmelden, können aber, wenn die Einkünfte eine gewisse Grenze nicht übersteigen werden, eine Befreiung als Kleinunternehmer in Anspruch nehmen. |
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