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Verfasst von: Michael am 13.04.2005 13:03
 


THEMA:  IT-Trainer
Hallo, ich hätte die Gelegenheit neben meinem Vollzeit-Studium bei einem privaten Schulungsunternehmen (in der Steiermark) als IT-Trainer einzusteigen und Abendkurse abzuhalten. Ich würde dort nicht in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, sondern am Ende des Monats eine Rechnung stellen, auf der ich km-Geld, Telefonkosten und die Bezahlung für die Kursabende verrechne (Schätzungsweise 80€/Abend * 4 Abende im Monat = 320€). Soweit so gut, aber jetzt gibt es für mich einige Unklarheiten: 1) Brauche ich für diesen Job eine Gewerbeberechtigung, oder fällt "IT/EDV-Trainer" unter die Begrifflichkeit des "Neuen Selbständigen"? 2) Muss ich davon etwas an das Finanzamt abführen? Es gibt ja meines Wissens bestimmte Grenzen für Einkommensteuererklärung usw. 3) Ist es notwendig dass ich mich dann selbst versichere? Ich bin zurzeit noch bei meinem Vater (vorraussichtlich bis Ende des Studiums in einigen Jahren) mitversichert. Das möchte ich ja auch noch weiter bleiben, aber ich habe ja auch bis vor kurzem noch Teilzeit gearbeitet und da sind auch "SV-Beiträge" abgeführt worden obwohl ich mitversichert bin?!? 4) Fällt sonst irgend etwas weg, oder kann ich mir das Brutto für Netto raus nehmen? Leider viele ungeklärte Fragen, aber ich hoffe doch, dass mir dabei jemand behilflich sein kann, da wär ich euch sehr dankbar :-) ! MfG Michael
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 13.04.2005 13:03
 


THEMA:  Re: IT-Trainer
Meiner Meinung nach brauchen Sie keinen Gewerbeschein.Ihre Gewerbebehörde kann Ihnen das genau sagen.Die Wirtschaftskammer ist immer froh über neue Mitglieder Bis € 10.000,-- Jahreseinkommen brauchen Sie keine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie einen Gewerbeschein lösen sind Sie pflichtversichert (Ausnahme:Kleinunternehemer). Wenn Sie keinen haben, dann können Sie bis zu € 3.881,--jährlich sozialversicherungsfrei verdienen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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