Liebe Forum-Benutzer,
folgende Frage:
wenn sich der Familienname durch Adoption nachträglich geändert hat - mit welchem Familiennamen muß man das Formular der Arbeitnehmerveranlagungen der Jahre vor der Änderung ausfüllen?
Reicht es aus wenn man schreibt:
Thomas "Neuernamme", vormals "Altername"?
Danke!
Werner |
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