Weiterverrechnete Aufwändungen - und dazu gehören auch Reisekosten - sind genauso Umsatz wie die eigentliche Hauptleistung und fallen damit unter die Grenze.
Zu beachten ist allerdings, dass es sich um eine Netto-Grenze handelt, dh die Bruttogrenze beträgt bei 20% Umsatzsteuer 264.000, das einmalige Überschreiten um max. 15% binnen 5 Jahren ist ebenfalls unschädlich (also max. 30.360 inkl 20% Ust). |
|