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Verfasst von: Ivo33 am 11.04.2005 13:51
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung UmSt.
Hallo! Welche Einnahmen fallen unter die 22.000 EUR/Jahr? Sind es auch Ersätze für geleistete Km-Fahrten und Nächtigungen? Danke!
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 11.04.2005 13:51
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmerregelung UmSt.
Weiterverrechnete Aufwändungen - und dazu gehören auch Reisekosten - sind genauso Umsatz wie die eigentliche Hauptleistung und fallen damit unter die Grenze. Zu beachten ist allerdings, dass es sich um eine Netto-Grenze handelt, dh die Bruttogrenze beträgt bei 20% Umsatzsteuer 264.000, das einmalige Überschreiten um max. 15% binnen 5 Jahren ist ebenfalls unschädlich (also max. 30.360 inkl 20% Ust).
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 11.04.2005 13:51
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmerregelung UmSt.
Hier leichter verdauliche Steuerliteratur zum Einstieg, bis auf eine Ausnahme alles kostenfrei zum Download... Siehe http://www.steuerverein.at/steuerinfos/steuern_unternehmer.htm A2M OESV-Steuerberater
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