Ich bin seit mehreren Jahren öfters für mit grösseren Auslandsprojkten beschäftigt.
Bei meinem früheren Arbeitgeber wurde das wie folgt behandelt:
1. Steuerfreiheit beginnt ab einem durchgehenden Auslandsaufenthalt von mehr als 30 Tagen
2. Nach diesen 30 Tagen unterbrechen Heimreisen die Steuerfreiheit nicht, sofern nicht zuhause gearbeitet wird und danach die Arbeit im Ausland wieder aufgenommen wird.
3. Wird direkt nach dem Projekt Urlaub konsumiert, gilt dieser als Steuerfrei
Jetzt ist die Frage, ob dies gesetzeskonform ist?
mit freundlichen Grüssen
Wolfgang |
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