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Verfasst von: Wolfgang am 12.04.2005 16:18
 


THEMA:  Auslandsprojekte
Ich bin seit mehreren Jahren öfters für mit grösseren Auslandsprojkten beschäftigt. Bei meinem früheren Arbeitgeber wurde das wie folgt behandelt: 1. Steuerfreiheit beginnt ab einem durchgehenden Auslandsaufenthalt von mehr als 30 Tagen 2. Nach diesen 30 Tagen unterbrechen Heimreisen die Steuerfreiheit nicht, sofern nicht zuhause gearbeitet wird und danach die Arbeit im Ausland wieder aufgenommen wird. 3. Wird direkt nach dem Projekt Urlaub konsumiert, gilt dieser als Steuerfrei Jetzt ist die Frage, ob dies gesetzeskonform ist? mit freundlichen Grüssen Wolfgang
Verfasst von: wolfgang am 12.04.2005 16:18
 


THEMA:  Re: Auslandsprojekte
also die ersten 2 Punkte konnte mir das Finanzamt schon positiv bestätigen. Allerdings ist laut Finanzamt der 3te Punkt eine arbeitsrechtliche Angelegenheit und keine Steuerrechtliche. Kann mir bitte jemand weiterhelfen? lG Wolfgang
Verfasst von: Wolfgang am 12.04.2005 16:18
 


THEMA:  Re: Auslandsprojekte
kann mir bitte jemand helfen! mfg wolfgang
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