Verfasst von:
Martin Hohenadler am
31.03.2005 08:26
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THEMA: Guthaben SV |
Ich habe Ende November 2004 einen Bescheind von der SV erhalten, daß im Jahr 2002 keine Versicherungspflicht bestand. Entsprechend wurde auch die letzte Rate der Vorschreibung der SV für 2004 reduziert.
Obwohl ich laut telephonischer Auskunft schon im November das Guthaben per schriftlichem Antrag ausbezahlen hätte lassen können, traf der SV-Kontoauszug auf dem das Guthaben aufscheint erst im Jänner 2005 ein.
Ist es zulässig, diese Rückzahlung als Einkunft im Jahr 2005 zu verbuchen? Muß ich das Datum des Bescheids oder jenes des Kontoauszugs heranziehen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Martin Hohenadler
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
31.03.2005 08:26
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