Verfasst von:
Mira Sch am
17.03.2005 18:53
|
|
THEMA: wieder einmal freier Dienstnehmer + geringfügig |
Ich weiss, dass bezüglich freier Dienstnehmer hier schon einige Fragen beantwortet wurden, ich habe aber trotzdem noch 2, 3 Fragen, bei denen ich alleine nicht weiterkomme.
Die Situation:
Ich studiere und arbeite nebenbei als freier Dienstnehmer über der Geringfügigkeitsgrenze (4333,7 € entgelt ohne Ust) und unselbstständig in einem Büro unter der Geringfügigkeitsgrenze (3031 € steuerpfl Bezüge). Beides im ganzen letzten Jahr. Zusätzlich war ich noch 3 Monate voll beschäftigt, mit SV-Beitrag und abgeführter Lohnsteuer(2953,8 € steuerpfl Bezüge, 227,61 € abgef.Lohnst). Bezüglich des Freien DV wurde eine §109a Meldung ans FA gemacht.
Nun ist klar, ich mache eine Einkommensteuererklärung E1. Da das Fa die §109a schon hat, muss ich bei "2. Einkünfte aus selbstst. Arbeit" trotzdem noch etwas ausfüllen? Und wo ziehe ich den SV-Beitrag, der für mich beim freien DV gezahlt wurde und in den 4333,7 € enthalten ist, ab (542,88 €)(ist mein Hauptproblem)? Weiter unten im forum stand ev unter 9230 Betriebsausgaben - das finde ich gleich mal gar nicht. Ich weiss, dass ich im Oktober die Sv-Beiträge für die geringfüg. Beschäftigung nachzahlen muss und die dann nächstes Jahr unter 717 abziehen kann. (und heuer das vom Jahr 2003, das ich im Okt 2004 nachgezahlt habe) aber beim freien DV geht das ja nicht, da selbstständige Arbeit, und 717 bezieht sich nur auf unselbstständige...
zwei Fragen noch: meine geringfügige Besch. ist bzgl meines Studiums fachspezifisch - stimmt es, dass ich deshalb die Studiengebühren, Semestertickets und Studienbücher unter 722 abschreiben kann (wären 900,44 €)?
Und ich hatte 2004 einen endbesteuerten Kapitalertrag (Sparbuch) von 309,04 € - ist es sinnvoll, das bei 366 einzutragen, sprich, bekomme ich dann auch die KESt zurück oder rutsche ich dadurch in die Einkommenssteuerpflicht (noch glaube ich knapp noch nicht), oder andere negative Folgen? (denn für E3 Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer für Zinsen bin ich nach meiner Berechnung schon über der Grenze von 8887 €)
Sollte sich irgendwer die Mühe machen, auf meine etwas konfusen Fragen und Ausführungen zu antworten, wäre ich sehr dankbar und bedanke mich!
Mit freundlichen Grüßen, Mira Schreiber
|
|
|
Verfasst von:
Otto schrempf am
17.03.2005 18:53
|
|
|
Verfasst von:
Christine am
17.03.2005 18:53
|
|
|
|