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Verfasst von: Eny am 10.03.2005 09:06
 


THEMA:  Steuergrenzen-freier Dienstnehmer-Zurückerstattung Studiengebühren
Ich hätte eine Frage bezüglich freier Dienstnehmer.Die Firma wo ich arbeiten werde möchte mich auf 812.-Brutto/Monat anmelden,wenn ich es mit 12 multipliziere komme ich auf 9744.-/Jahr,dass liegt aber unter der Steuergrenze.Aber wenn ich Steuerzahlerin bin,hab ich gehört, kann ich die Studiengebühren absetzen (ich bin keine Österreichische Staatsbürgerin,kann muss es also bezahlen,und bekomme keine sonstigen Förderungen wie Familienbeihilfe zB.).Ich habe jetzt laut dieser Seite: http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800210.html#berechnungsteuer geschaut,und berechnet,dass ich bei 10050.-/Jahr ca. 19 Euro als Steuer zu zahlen hätte. Stimmt das?also wäre es besser wenn ich ein bischen mehr verdienen würde,Einkommenssteuer bezahlen müsste,und so den Studienbeitrag abziehen könnte? Ich danke im Voraus für alle Antworten! Eny
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 10.03.2005 09:06
 


THEMA:  Re: Steuergrenzen-freier Dienstnehmer-Zurückerstattung Studiengebühren
1. Ab 10.000,-- (d.h. bis 25.000,--) zahlen Sie 38,33% (5750/15000). 19,-- EUR für 50,-- EUR Überschreitung stimmt also. 2. Sicher ist es immer besser, wenn Sie mehr verdienen. Und noch besser, wenn Sie dafür etwas gegenrechnen können. Diesen Punkt haben wir nicht ganz verstanden. Z2M ÖSV Steuerberater
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