Verfasst von:
Sabine Martinek am
08.03.2005 09:59
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THEMA: Mitteilung gem. §109a EStG |
Muß die Mitteilung gem. §109a EStG auch für einen Geschäftsführer einer GmbH abgegeben werden, wenn dieser mehr als 25% beteiligt ist. ("Lohnkonto" wird nur für die Berechnung der KommSt. und DB/DZ geführt)?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
08.03.2005 09:59
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THEMA: Re: Mitteilung gem. §109a EStG |
In der Verordnung BGBL 400, in der FassungBGBLI Nr.59/2001 heißt es Vergütungen für Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates,Verwaltungsrates und andere Leistungen von mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen.
Daher würde ich Ihre Frage mit"nein" beantworten. |
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