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Verfasst von: Marcin D. am 07.03.2005 08:10
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung + freier DV 2004
Guten Tag, Ich bin im Kalenderjahr 2004 einer geringfügigen Beschäftigung (12 x 289,-) nachgegangen und habe ab Juli 2004 - Dez 2004 in einem freien Dienstvertrag 5257,- (netto abzgl. SV) verdient. Das sind in Summe 8725,- gewesen. Muss ich nun eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Ich habe hier widersprüchliche Informationen erhalten: 1. Erst ab 10.000,- muss ich überhaupt eine Erkärung abgeben. 2. Bei Mischeinkommen muss ich eine Erkl. abgeben, falls die nichtselbständige Tätigkeit 730,- übersteigt, unabhängig vom selbständigen Einkommen. 3. Geringfügige Beschäftigungen sind nicht lohnsteuerpflichtig, deswegen gilt Regelung 2 nicht. Ich kenne mich leider nicht mehr aus. Letzte Frage: Falls ich keine Steuererkärung abgeben muss, kann ich trotzdem eine machen, um "Negativ-Steuer" zu erhalten, indem ich berufliche Ausgaben wie Laptop, etc. hineinnehme. Oder kann ich nur "abschreiben", wenn überhaupt eine Steuerschuld entsteht? Über Hinweise würde ich mich sehr freuen. Vielen, vielen Dank im Voraus! MfG, Marcin D.
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