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Verfasst von: Christian Litschauer am 17.03.2005 11:47
 


THEMA:  Berufsgruppenpauschale
Hallo, soeben habe ich meine Arbeitnehmerveranlagung für 2004 online ausgefüllt und eine Vorabberechnung gestartet. Mir fällt dabei auf, dass es beim Guthabenbetrag völlig egal ist, ob ich meine Vertreterpauschale (Berufsgruppenpauschale) angebe, oder nicht - der Euro-Guthabenbetrag bleibt genau gleich. Liegt das an der Online berechnung, die da einen Fehler macht, oder überschreite ich eine Gehaltsgrenze und die Pauschale kann nicht mehr berücksichtigt werden? Besten Dank im voraus!
Verfasst von: Otto schrempf am 17.03.2005 11:47
 


THEMA:  Re: Berufsgruppenpauschale
Das ist schon so in ordnung, wird vom Finanzamt berechnet und sie erhalten die entsprechende Gutschrift. würde den Bescheid aber sehr genau überprüfen Otto Schrempf Gewerbliche Buchhaltung Spezialisiert auf Handelsvertreter und im Direktvertrieb tätige. lg und einen schönen Tag
Verfasst von: Jürgen Mayer am 20.01.2012 19:07
 


THEMA:  Berufsgruppenpauschale

Hallo, wie ist das eigentlich. Arbeite seit 19. September von zu HAuse aus, habe daher für die Dauer von 4 Monaten Anspruch auf die Berufsgruppenpauschale "Heimarbeiter". Kann ich für die restliche Zeit, in der ich Vollzeit beschäftigt war, aber nicht von zu Hause aus gearbeitet habe, noch Werbungskosten wie Fortbildungskosten geltend machen??? Besten Dank in Voraus für eine Antwort!

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