Verfasst von:
Christian am
05.03.2005 21:04
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THEMA: Angestellt und studieren und laptop? |
Hallo an alle,
ich studiere seit Anfang März an einer Fachhochschule neben meiner Arbeit als Angestellter.
Das Studium dauert 2 Jahre. Da ich für diverse Projektwochen und dgl. einen Laptop benötige, wollte ich mich erkundigen ob ich diesen abschreiben kann.
Falls ja:
Geht das dann über mehrere Jahre oder nur über die Studiendauer von 2 Jahren?
Kann ich das Gerät auch in Deutschland bestellen (bin Österr.) und dann trotzdem abschreiben?
Schreibe ich das dann über Werbungskosten ab?
Wieviel kann ich dann pro Jahr abschreiben (Höchstgrenze?)
Sind doch etwas mehr Fragen geworden als ich dachte.
Ich wäre für die Beantwortung dieser Fragen sehr dankbar!
Viele Grüße
Christian D. |
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Verfasst von:
Christine am
05.03.2005 21:04
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THEMA: Re: Angestellt und studieren und laptop? |
Sie können ein Laptop als Werbungskosten abschreiben, wenn sie es für Ihr Studium und später auch beruflich benötigen (und vom Arbeitgeber keines zur Verfügung gestellt bekommen).
Abschreibedauer 3 Jahre.
Sie können es natürlich überall kaufen, Sie brauchen als Nachweis jedenfalls eine Rechnung und Ihren Zahlungsbeleg.
Ebenfalls abzusetzen: Fachliteratur, Skripten, Studiengebühren, etc.
VG-Christine |
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