Das Dienstverhältnis ist während der Karenz sozialvers.rechtlich beendet, besteht aber arbeitsrechtlich aufrecht weiter.
Somit ist ein Werkvertrag beim selben Arbeitgeber während der Karenz meiner Meinung nach nicht möglich. Auch wäre noch zu klären, ob es sich bei dem sogenannten "Werkvertrag" überhaupt tatsächlich um einen Werkvertrag handelt. Für einen solchen gelten ja ganz bestimmte Merkmale. Werden diese nicht erfüllt, dann ist es kein Werkvertrag, auch wenn er als solcher tituliert wird. |
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