Hallo,
kann mir jemand sagen,ob bei einem Spekulationsgewinn von 700 € nach dem Halbeinkünfteverfahren ( also nur 350 € und somit unter der Freigrenze von 512 €) auch die Anlage SO ausgefüllt werden muß mit Einzelauflistung der Aktien, oder ob nur auf Seite 2 des Mantelbogens ein Kreuz gemacht werden muß bei - Spekulationsgewinne erziehlt bis 512 € ?
Vielen Dank für eine evtl. Antwort
MfG
Albert |
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