Verfasst von:
Alexander am
23.02.2005 14:55
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THEMA: Grenzsteuersatz |
Bei einem Jahreseinkommen von zB EUR 15.000 betrug der Grenzsteuersatz bisher 31 %.
Jetzt beträgt er 38,333 %.
Heißt das, dass sich das Geltendmachen von Werbungskosten mehr "rentiert" als früher?
Früher wurden 31 % für zB Fachliteratur "refundiert", jetzt 38,333 %?
Danke für die Auskunft.
Alexander
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Verfasst von:
FM Steuerberatung GmbH am
23.02.2005 14:55
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THEMA: Re: Grenzsteuersatz |
Ja, das bedeutet das.
Wenn man es sich genauer überlegt, ist das aber ja nur gerecht, denn Sie bekommen zwar 38,333% Ihrer Werbungskosten gut geschrieben, aber Sie zahlen auch 38,333% Einkommensteuer. |
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