Habe für künstler. Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig brutto 7.700/ netto 7.000 eingenommen.
1. Sind Ausgaben wie Kilometergeld nun vom Brutto- oder Nettoverdienst abzuziehen, um den Gewinn zu ermitteln?
2. Dürfen Ausgaben für Bücher, CD´s nach wie vor abgesetzt werden? |
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