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Verfasst von: Robert am 16.02.2005 20:31
 


THEMA:  Sonderausgaben bei Wohnungskauf
Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Sohn hat 2004 eine Wohnung in einem Haus gekauft, das bisher Mietwohnungen beherbergte. Die Mieter wurden alle gekündigt, das Haus neu parifiziert und die Wohnungen als Eigentumswohungen verkauft. Mein Sohn hat die Wohnung mit Eigenmitteln und langfristigem Bankdarlehen finanziert. Meine Frage ist nun, was kann er als Sonderausgaben geltend machen? Vielen Dank im voraus für gute Tipps!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 16.02.2005 20:31
 


THEMA:  Re: Sonderausgaben bei Wohnungskauf
Da er nicht als Errichter der Wohnung gilt, bleibt ihm höchstens Wohnraumsanierung,z.B.die Erneuerung aller Fenster,Zentralheizung u.ä.
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