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Verfasst von: Börni am 16.02.2005 11:42
 


THEMA:  Stipendium
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Auslandsstipendiat einer Europäischen Forschungsgesellschaft, das es mir ermöglicht, 1 Jahr an einer ausländischen Universität zu forschen. Das Stipendium habe ich im Ganzen überwiesen bekommen und ich werde das kommende Jahr, ohne zusätzliche Einkommen zu haben, im Ausland sein und davon leben. § 3 Abs 1 Z 3 lit d sagt, dass ich nicht einkommenssteuerpflichtig bin. Stimmt das? Muss ich das Stipendium in meiner Steuererklärung angeben? Danke sehr!!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 16.02.2005 11:42
 


THEMA:  Re: Stipendium
Ich verstehe Sie so, dass Sie das Stipendium 2004 erhalten haben für 2005. Ich würde es 2004 nicht in die Steuerklärung aufnehmen.2005 müssen Sie sowieso keine Steuererklärung abgeben,da Sie in Österr. kein Einkommen haben.
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