Verfasst von:
elli am
16.02.2005 11:38
|
|
THEMA: Werkvertag-Dienstvertrag |
Hallo!
Ich bin in einem Betrieb angestellt, wo mein Gehalt gering über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (300 Euro).
Nun möchte ich zusätzlich an 2 Sprachschulen unterrichten. Meine Veträge dort werden entweder monatlich oder mehrmonatlich (nicht jedoch mehr als 4 Monate) abgeschlossen. Mir wurde angeboten, mein Verdienst entweder brutto für netto zu bekommen oder nach Abzug diverser Abgaben (ca. 30%). Welche Variante/Vertragsart (Dienstvertrag, Werkvertrag,...) ist für mich die günstigste? Kann ich als quasi Selbständige ohne Gewerbeschein beschäftigt werden (dann müßte ich mein Gehalt selbst versteuern, oder?)? |
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
16.02.2005 11:38
|
|
|
|