Habe in Deutschland eine ETW,mit der ich Verluste "erwirtschafte"In Österreich bin ich unselbstständig tätig.Ich kann meine negat.Einkünfte in A geltend machen,diese ist mir bekannt.Aber kann ich auch einen Verlustvortrag geltend machen und was passiert,wenn mir das FA solch einen Verlustvortrag schon einmal anerkannt hat?
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