Verfasst von:
Gerhard67 am
14.02.2005 09:16
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THEMA: KEG |
Hallo,
folgende Fragen bedürfen einer Antwort:
1) Ist man als Kommanditist einer KEG und Inhaber des Gewerbescheins GSVG- oder ASVG-versichert?
2) Wenn man gleichzeitig angestellt ist (bei einer anderen Firma), wie kann man sich die doppelt gemoppelte Versicherung zurückholen?
3) Müsste ich mit der KEG ein Beschäftigungsverhältnis eingehen und wenn ja, welches?
Ich bedanke mich schon mal vorab für die Antworten.
Liebe Grüße,
Gerhard
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
14.02.2005 09:16
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THEMA: Re: KEG |
Zu 1) Wenn Sie Inhaber eines Gewerbescheines sind, sind Sie nach dem GSVG versichert.
Zu 2) Bis zur Höchstbemessungsgrundlage von monatlich EUR 4.235,00 als Selbständiger ( EUR 3.630,00 als Angestellter) müssen Sie nach beiden Seiten die Versicherung bezahlen.
Zu 3) Wenn Sie gewerberechtlicher Geschäftsführer der KEG sind, wird meines Wissens ein Dienstverhältnis mit mindestens 20 Wochenstunden notwendig sein.
www.steuerberater-rapp.at
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
14.02.2005 09:16
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THEMA: Re: KEG |
Sie sollten gegebenenfalls bei der GSVG eine sogenannte Differenzvorschreibung beantragen. Einfach Gehaltszettel hinschicken und auf die Doppelversicherung hinweisen. Dies wird insbesondere bei Ueberschreiten der Hoechstbemessungsgrundlage sinnvoll sein. Aber auch im Verlustfall oder auch nur bei Unterschreiten der Mindestbeitragsgrundlage koennten Sie damit Beitraege sparen.
A2M OESV Steuerberater
http://www.steuerverein.at
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