gibt es eine gesetzliche Bestimmung wie man eine Rechnungskopie zu erstellen hat? (z.b.: Originalrechnung wurde mit Name XXX ausgestellt und soll aber YYY ausgestellt werden). Muß ich die Orignalrechung storniern und eine neue Rechnung ausdrucken oder genügt die Änderung der Anschrift mittles eines Aufklebers mit Unterschrift.
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
05.02.2005 07:19