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Verfasst von: Andreas am 05.02.2005 07:19
 


THEMA:  Erstellung von Rechnungskopien!
gibt es eine gesetzliche Bestimmung wie man eine Rechnungskopie zu erstellen hat? (z.b.: Originalrechnung wurde mit Name XXX ausgestellt und soll aber YYY ausgestellt werden). Muß ich die Orignalrechung storniern und eine neue Rechnung ausdrucken oder genügt die Änderung der Anschrift mittles eines Aufklebers mit Unterschrift.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 05.02.2005 07:19
 


THEMA:  Re: Erstellung von Rechnungskopien!
Die Originalrechnung befindet sich ja schon bei Ihrem Kunden, daher müssen Sie diese stornieren und eine berichtigte Rechnung ausstellen.
Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 05.02.2005 07:19
 


THEMA:  Re: Erstellung von Rechnungskopien!
Ich würde zur ursprünglichen (falschen) Rechnung eine Gutschrift - mit gleichen Beträgen - ausstellen und eine richtige Rechnung.
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