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Verfasst von: Endres Sandra am 01.02.2005 11:18
 


THEMA:  Jahresbruttoeinkommensgrenze bei freiem Dienstnehmer
Sehr geehrte damen und Herren, seit diesem Jahr bin ich als freier Dienstnehmer beschäftigt. Wo erfahre ich ab welchem Bruttojahreseinkommen man Umsatz- bzw. Lohnsteuerplichtig ist. Was kann man abziehen bzw. abschreiben. Herzlichen Dank im Voraus
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 01.02.2005 11:18
 


THEMA:  Re: Jahresbruttoeinkommensgrenze bei freiem Dienstnehmer
Umsatzsteuerpflichtig werden Sie, wenn Sie mehr als € 22.000,-- jährlich umsetzen. Einkommensteuerpflichtig, wenn Sie mehr als € 10.000,-- Gewinn erzielen. Abschreiben können Sie alle beruflich bedingten Ausgaben:Eventuell Kosten eines Arbeitszimmers,Telefon, PC,Fahrt-u.Reisespesen etc. www.steuerberatung-weiss.at
Verfasst von: Karl am 01.02.2005 11:18
 


THEMA:  Re: Jahresbruttoeinkommensgrenze bei freiem Dienstnehmer
22.000 € ist eine Nettogröße. Sie können eigentlich 26.400 € (22.000 + 20% USt)in Rechnung stellen bevor Sie USt-Pflichtig werden.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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