Wenn der Drucker zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, ist er als Sacheinlage (Privateinlage) in den Betrieb aufzunehmen. Dort stellt er Anlagevermögen dar, wenn der Nettowert über 400 Euro liegt, sonst geringwertiges Wirtschaftsgut.
Was hat der Drucker gekostet ? Wie alt ist er ?
Falls der Freund in seiner Wohnung selbständig tätig ist, muss für PC u. Drucker, etc. auch ein Privatanteil (üblich sind 40%) angesetzt werden. |
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