Verfasst von:
Cordial am
21.01.2005 08:24
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THEMA: Rechnung für letztes Jahr schreiben |
Hallo zusammen
Bin Einzelunternehmer in der EDV Branche und ein Kunde (Versicherungsagentur) möchte, dass ich Ihm die Rechnung noch für das letzte Jahr (2004) ausstelle. Dazu möchte ich sagen, dass die ganze Hardware für den Kunden im Jahr 2005 eingetroffen ist und 2005 auch die Hardwareumstellung bei Ihm passiert ist, ausserdem habe ich schon für Dezember die Vorsteueranmeldung abgegeben. Steuererklärung habe ich noch nicht gemacht. So, jetzt meine Frage: Kann ich Ihm ohne Probleme die Rechnung für 2004 schreiben oder kann er die Rechnung von 2005 für 2004 noch geltend machen? |
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Verfasst von:
Christine am
21.01.2005 08:24
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THEMA: Re: Rechnung für letztes Jahr schreiben |
Für 2004 könnten Sie ihm höchstens eine "Anzahlungsrechnung" ausstellen, dann kann er sich noch die VSt. abziehen. Sie müssten dann auch noch für 2004 die USt. entrichten.
Die Hardware selbst kann er 2004 nicht mehr in sein Anlagevermögen nehmen, wenn die Lieferung und Umstellung nachweislich erst 2005 erfolgte. (Er wird wahrscheinlich noch die IZP in Anspruch nehmen wollen - geht aber nicht).
Also ohne Probleme sehe ich das ganze nicht.
Soweit die Rechtslage. In der Praxis wird halt dagegen oft verstoßen - lohnt sich aber meiner Meinung nach nicht. Vor allem nicht für Sie. |
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