Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich war im Jahr 2004 Schülerin und Studentin. Als Schülerin verdiente ich 6 Monate lang 300 € als geringfügig Beschäftigte. Danach war ich 4 Monate lang als freie Dienstnehmerin tätig. Und habe hier (inkl. der 13,8 % SV) 1x 1.660,00 € und 3x 833,00 € verdient.
Meine Frage nun, wie lauten die Grenzen der Einkommensteuerpflicht allgemein? Weiters würde ich gerne wissen ob ich im Jahr 2004 bereits eine Einkommensteuererklärung abgeben muss bzw. wie das Vorgehen hierzu allgemein ist?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Ramos |
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