Ich habe vor ein Miethaus zu kaufen. In diesem Gebäude betreibe ich schon bisher als Mieter im Parterre ein Geschäftslokal. Im 1.,2 u. 3 Stock befinden sich Wohnungen. Der Verkäufer behält sich ein lebenslanges Wohnrecht zurück. Als Käufer habe ich in Zukunft alle Betriebs- und Heizkosten zu tragen. Außerdem muss ich lt. Kaufvertrag eine Wand einbauen sowie das WC und Bad erneuern. Das übrige Gebäude wird gleichfalls generalsaniert.
Meine Frage jetzt:
Wie ist dieses Wohnrecht zu behandeln? Gehört es zu den AK des Gebäudes oder fällt es in den privaten Bereich? Wie sind die Umbaukosten zu behandeln. Gehören diese Kosten zu den AK des Gebäudes, da die Ein- und Umbauten lt. Kaufvertrag vorgesehen waren? |
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