Ein Unternehmer legt u. a. eine Einkommensteuererklärung; darin werden sämtliche Einkünfte, etwaige Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung etc. angegeben. Wenn er Alleinverdiener ist, so wird auch dies in der Einkommensteuererklärung angegeben.
Ein unselbständig Tätiger gibt seine Werbungkosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung bekannt und beantragt auch in dieser Erklärung den Alleinverdienerabsetzbetrag.
Wenn Sie als Selbständiger zwei Steuererklärungen gelegt haben, kann ich mir nur vorstellen, dass Sie noch eine Umsatzsteuererklärung abgegeben haben.
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