Ich mache die Buchhaltung in einem Software-Haus für Architektur und Mechanik. Wenn ich nun Rechnungen ins Drittland (Schweiz, Canada, USA) bzw. in die EU stelle, die Softwarewartungen betreffen, dann bin ich mir nicht sicher, ob das jetzt Sonstige Leistungen sind, d. h. sind sie nicht steuerbar und wie sind sie in der Ust-Voranmeldung zu vermerken. Software-Wartung bedeutet: bei Problemen, die das Software Produkt verursachen kostenlos Hilfe geben, kostenlose Updates, usw.
Kann mir da jemand helfen? Ich finde in unserem Paragraphendschungel sehr viele Punkte und dann doch nichts Greifbares.
Danke |
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