Verfasst von:
Peter am
02.01.2005 16:58
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THEMA: Notebook absetzen |
Hallo, habe im Sommer 2004 eine Umschulung zum CAD Konstrukteur (wurde vom AMS bezahlt) gemacht und habe mir einige Fachbücher dazu gekauft, weiteres habe ich auch einige Übungstage (Rechnung vorhanden) privat finanziert.
Kann ich diese von der Steuer absetzen?
Noch eine Frage: Habe nun einen neuen Job als MB Konstrukteur gefunden, ein Notebook wäre mir dabei sehr hilfreich, wie sieht es hier mit einer steuerlichen Absetzung aus?
Danke im Voraus
Peter
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
02.01.2005 16:58
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THEMA: Re: Notebook absetzen |
Wenn Sie eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 beantragen, können Sie die Kosten für Fachliteratur und Fortbildung als Werbungskosten absetzen. Auch die Anschaffungskosten des Notebook sind mit dem beruflich genutzen Anteil, verteilt auf 3 Jahre, absetzbar.
www.steuerberater-rapp.at
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