Ich betreibe als Einzelunternehmer in Österreich ein IT-Dienstleistungsunternehmen und nutze die Basispauschalierung.
Im Rahmen meiner Tätigkeit kaufe ich unter anderem Software-as-a-Service-Abonnements und Softwarelizenzen ein, die ich anschließend mit einem Aufschlag an meine Kunden weiterverrechne. Dabei handelt es sich beispielsweise um Microsoft-Lizenzen, Virenschutzlösungen oder Passwortmanager.
Dazu hätte ich folgende Fragen:
- Gelten solche zum Weiterverkauf bestimmten SaaS-Abonnements und Softwarelizenzen als Waren- beziehungsweise Materialeinkauf, der zusätzlich zur Betriebsausgabenpauschale als Ausgabe abgesetzt werden kann?
- Ist dafür erforderlich, dass diese Einkäufe in einem Wareneingangsbuch erfasst werden? Nach meinem Verständnis sind bei der Basispauschalierung insbesondere Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe und Zutaten zusätzlich absetzbar.
- Falls SaaS-Abonnements und Softwarelizenzen nicht als Wareneinkauf gelten: Sind die Einkaufskosten dann bereits durch die Betriebsausgabenpauschale abgegolten?
- Wie wären solche Einkäufe buchhalterisch richtig zu erfassen? Das Konto „Lizenzaufwand 7480“ erscheint mir nicht ganz passend, da die Lizenzen nicht für den eigenen Betrieb genutzt, sondern gezielt an Kunden weiterverkauft werden.
Vielen Dank für eine steuerliche Einschätzung oder Hinweise auf entsprechende Richtlinien, Entscheidungen oder Praxisbeispiele. |