Wir sind eine kleine gemeinnützige deutsche gGmbH und möchten ab August eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin, die in AT ansässig ist und ausschließlich in AT arbeitet (Telearbeit, Tätigkeitsstaat: AT), beschäftigen.
Zusätzlich zum monatlichen Entgelt i.H.v. 501,10 Euro bekommt sie das 13. und 14. Monatsgehalt als quartalsweise Sonderzahlungen ausbezahlt. Diese Sonderzahlungen führen nicht zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze.
Wir würden außerdem gerne die Kosten für die freiwillige Gesundheits- und Pensionsversicherung für die Mitarbeiterin tragen.
Die Gesundheitskasse riet telefonisch dazu, einfach die Firmen-IBAN zur Abbuchung zu hinterlegen und bestätigte auf Nachfrage, dass die Zahlung nicht zur Überschreibung der Geringfügigkeitsgrenze führen würde.
Ich bin da skeptisch, da wir diese Arbeitgeberleistung ja auch dem Finanzamt melden müssten. Sehr wahrscheinlich würde diese dann doch das monatliche Arbeitsentgelt erhöhen und somit zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führen (?).
Es bleibt also die Frage, wie wir der Mitarbeiterin noch 83 Euro zukommen lassen können. - 300 Euro / Jahr Zukunftsleistungen sollten möglich sein = 12 Euro / Monat - Essensgutscheine wären wohl noch denkbar, aber nur schwer abbildbar.
Ich frage mich, ob die einfachste Lösung wäre, höhere Sonderzahlungen zu vereinbaren und den Versicherungsbetrag so zu berücksichtigen?
Ist das möglich?
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