Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Peter am 21.11.2024 17:50
 


THEMA:  Abgabe an die Sozialversicherung als Neuer Selbstständiger

Hallo liebe Community!

Ich werde im nächsten Jahr das klinisch praktische Jahr meines Medizinstudiums absolvieren und daher in mehreren, aber nicht allen Monaten an Kliniken angestellt sein. In diesen Monaten bin ich über die Klinik sozialversichert und zahle automatisch die Abgaben.

Zusaätzlich habe ich einen Job, bei dem ich als "Neuer Selbstständiger" auf Honorarbasis abrechne. Insgesamt werde ich in dem Jahr mehr als  6.221,28 € brutto verdienen, was die Grenze ist, aber der der Job als "Neuer Selbstständiger" sozialversicherungspflichtig wird.

Meine Frage nun: Muss ich der Sozialverischtung etwas melden? Werde ich in den Monaten, in denen ich nicht in einer Klinik arbeite dann pflichtversichert? Oder werde ich einfach im Nachhinein für meine Honorarnoten noch von der Sozialversichrung zur Kasse gebeten?

 

Viele Grüße

 

Peter

Verfasst von: Jeannie am 26.12.2024 05:39
 


THEMA:  Abgabe an die Sozialversicherung als Neuer Selbstständiger

Sie müssen den Beginn der Selbstsändigkeit mit Angabe der erwarteten Höhe melden. Damit werden sie für das ganze Jahr pflichtversichert sein, unabhängig von der Anstellung. Die Nachzahlung für die tatsächliche Höhe des Gewinns erfolgt im 3. Jahr nach den Angaben in der Steuererklärung.

LG Jeannie

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.12.2024 15:30
 


THEMA:  Abgabe an die Sozialversicherung als Neuer Selbstständiger

Wenn Sie kanpp an der Grenze sind, dann könenn Sie mit Ausgaben noch eventuell unter die Grneze kommen.

In diesem Fall dürfen Sie sich nicht bei der SVS anmelden, weil Sie Ihre Beiträge im nachhinein nicht zurück bekommen.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.117.74.47 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.