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Verfasst von: Dominik am 06.04.2024 22:51
 


THEMA:  Frage zu außergewöhnliche Belastungen

Guten Abend, 

ich habe gerade meine Arbeitnehmerveranlagung gemacht und auch meine Krankheitskosten unter den außergewöhnlichen Belastungen erfasst. Hier habe ich bspw. die Kosten für Einzelheilmassagen, einer Knirschschiene und einer Stoßwellentherapie (natürlich bereinigt um die Beträge, welche ich von der ÖGK jeweils zu den Rechnungen retourniert bekommen habe hierfür) angegeben un dbin auf 916,65 Euro gekommen. Diese Kosten werden aber aufgrund meines Selbstbehalts nicht berücksichtigt. 

Meine Frage dazu: Dann macht es ja eigentlich null Sinn diese Kosten überhaupt anzuführen, oder? Da müsste ich ja extrem hohe Kosten haben, damit ich meinen Selbstbehalt übersteige, den erreiche ich durch so normale Sachen nie. Kann das sein, dass das wirklich so ist oder übersehe ich da etwas? Weil so bringt es mir ja nichts, wenn ich die ganzen Rechnungen, Belege, etc. aufbewahre. 

 

Vielen Dank im Voraus & Beste Grüße

Dominik W. 

Verfasst von: Jeannie am 09.04.2024 10:24
 


THEMA:  Frage zu außergewöhnliche Belastungen

Lieber Dominik,

Sie haben es richtig erfasst. Unter € 2000,- Krankenkosten greift dieser Regelung ganz selten. Erst dann zahlt es sich aus, auch jede Tablettenschachtel dazuzurechnen. Es zählen aber auch Telefonkosten beim Krankenhausaufenthalt und die Fahrtkosten der Angehörigen, die den Kranken besuchen.

Wer ganz wenig verdient, zahlt eh keine Steuern. Und wer halbwegs gut verdient, muß sehr hohe Krankenkosten haben, um sich über den Jahresausgleich einen Teil zurückzuholen. Anders formuliert: Uns sollte es wert sein, etwa ein Zehntel unseres Einkommens in unsere Gesundheit zu investieren.

Man muß da seine Krankenkosten sehr genau planen, um von dieser Regelung zu profitieren: Zahnarztrechnungen nicht in Raten, sondern im selben Jahr bezahlen, im selben Jahr auch noch die neue Brille, am besten auch eine optische Sonnenbrille dazu usw. Natürlich im selben Jahr, in dem auch andere Therapien anfallen.

Der Selbstbehalt ist niedriger bei Familien mit Kindern, noch niedriger bei Alleinverdienern bzw. Alleinerhaltern. Auch hier ist es steuerschonend, dass alle Kinder im selben Jahr eine neue Brille bekommen und diese Rechnungen in einem Kalenderjahr voll zu bezahlen. Wo man planen kann, sollte man diese Kosten geblockt nur alle 3 oder 4 Jahre einplanen, damit man sie absetzen kann und in den Jahren dazwischen für den nächsten Schwung ansparen.

LG Jeannie

 

 

Verfasst von: Dominik am 17.04.2024 15:24
 


THEMA:  Frage zu außergewöhnliche Belastungen

Hallo Jeannie, 

wow, vielen Dank für die perfekte und ausführliche Erklärung! 

LG Dominik

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