Lieber Dominik,
Sie haben es richtig erfasst. Unter € 2000,- Krankenkosten greift dieser Regelung ganz selten. Erst dann zahlt es sich aus, auch jede Tablettenschachtel dazuzurechnen. Es zählen aber auch Telefonkosten beim Krankenhausaufenthalt und die Fahrtkosten der Angehörigen, die den Kranken besuchen.
Wer ganz wenig verdient, zahlt eh keine Steuern. Und wer halbwegs gut verdient, muß sehr hohe Krankenkosten haben, um sich über den Jahresausgleich einen Teil zurückzuholen. Anders formuliert: Uns sollte es wert sein, etwa ein Zehntel unseres Einkommens in unsere Gesundheit zu investieren.
Man muß da seine Krankenkosten sehr genau planen, um von dieser Regelung zu profitieren: Zahnarztrechnungen nicht in Raten, sondern im selben Jahr bezahlen, im selben Jahr auch noch die neue Brille, am besten auch eine optische Sonnenbrille dazu usw. Natürlich im selben Jahr, in dem auch andere Therapien anfallen.
Der Selbstbehalt ist niedriger bei Familien mit Kindern, noch niedriger bei Alleinverdienern bzw. Alleinerhaltern. Auch hier ist es steuerschonend, dass alle Kinder im selben Jahr eine neue Brille bekommen und diese Rechnungen in einem Kalenderjahr voll zu bezahlen. Wo man planen kann, sollte man diese Kosten geblockt nur alle 3 oder 4 Jahre einplanen, damit man sie absetzen kann und in den Jahren dazwischen für den nächsten Schwung ansparen.
LG Jeannie
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