Verfasst von:
Hans P am
30.11.2022 13:52
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THEMA: Verlustvortrag auch als Privater |
Hallo,
in Deutschland gibt es ja die Möglichkeit, auch wenn man in einem Jahr keine steuerrelevanten Einnahmen hatte und auch als Privatperson einen Verlustvortrag für die nächsten Jahre durchzuführen und in den kommenden Jahren mit den positiven Einkünften gegenzurechnen. In Österreich ist das ja in §18 Abs 6 geregelt. Bedeutet das ich habe keine Möglichkeit, Werbungskosten als Privatperson, die 2022 angefallen sind, in den nächsten Jahren geltend zu machen? Vielen Dank bereits im Voraus!
lg |
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Verfasst von:
Jeannie am
03.12.2022 08:51
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THEMA: Verlustvortrag auch als Privater |
Mit privat meinen Sie vermutlich Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, also im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich). Dort decken Pendlerpauschale und Werbungskostenpauschale einen Großteil der berufsbedingten Kosten ab, nur höhere Kosten sind absetzbar. Ins nächste Jahr kann man nur jene Kosten übertragen, die als AfA über mehrere Jahre verteilt werden. Viele schmerzt wohl eher, dass Sonderausgaben nicht abgesetzt werden können. Als Negativsteuer kann man nur KESt und einen Teil der SV zurückholen.
Tatsächlich ist bei der Einkommensteuererklärung ein Verlustvortrag möglich. Ob er sich spürbar auswirkt, hängt aber von der jeweiligen Konstellation ab.
LG Jeannie |
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Verfasst von:
Hans P am
03.12.2022 15:17
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THEMA: Verlustvortrag auch als Privater |
Hallo Jeannie, vielen Dank für deine Antwort!
Ja genau, ich meine damit, dass ich meine Ausgaben dieses Jahr ins nächste Jahr für die Arbeitnehmerveranlagung mitnehmen kann, da ich dieses Jahr keine steuerrelevanten Einnahmen hatte (also < 11.000). Ich habe zB ein Auslandssemester absolviert und könnte da die hohen Flugkosten als Werbungskosten geltend machen (da das Studium beruflich relevant ist), aber da sie dieses Jahr nicht nützlich sind da ich ohnehin keine Lohnsteuer zahle, ist meine Frage, ob der Verlustvortrag für das nächste Jahr auch für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit möglich ist oder ob dies nur bei den betrieblichen Einkunftsarten möglich ist.
lg |
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Verfasst von:
Jeannie am
04.12.2022 09:08
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THEMA: Verlustvortrag auch als Privater |
Man kann Ausgaben nur für jenes Jahr absetzen, in dem man sie bezahlt hat (nicht laut Rechnungsdatum). Da stelle ich mir die Frage, woher Sie das Geld für Studium und Flug hatten. Bankkredit? Darlehen von den Eltern? In diesem Fall sind die Studienkosten bei der Rückzahlung absetzbar. Ein überzogenes Konto, dass im nächsten Jahr ausgeglichen wird, wird nicht anerkannt, wohl aber eine Rückzahlung mit klar definiertem Zweck auf dem Bankbeleg, abgeheftet zusammen mit den ursprünglichen Rechnungen.
LG Jeannie
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