2021 Coronabedingt war ich arbeitslos. Ich ließ mir das Guthaben von der Vorsorgekasse auszahlen. Diese wurde auch abzüglich 6% Steuer ausbezahlt.
Bei Arbeitnehmerveranlagung wurde diese Steuer zwar erwähnt, aber nicht berücksichtigt - zurückbezahlt (kein Steuerpflicht 2021).
Ist es korrekt?
Danke im Voraus für die Antwort!
|