Fiktives Beispiel (Management ist eine OG, Künstler ist Einzelunternehmer):
Angenommen man betreibt eine Management Agentur und managed Models / Künstler. Diese erwirtschaften durch das Management einen gewissen Umsatz an dem sich das Management mit 50% beteiligt. Der Künstler bekommt den Gesamtumsatz überwiesen und der Anteil des Managements soll in weiterer Folge aufgrund einer Rechnung an das Management überwiesen werden.
Muss der Künstler den Gesamtbetrag (100%) versteuern, oder sind die 50% des Managements aufgrund des Managementsvertrages dem Künstler nie zuzurechnen und kann er daher den Bruttoteil direkt an das Management abführen? |