Zu versteuern ist nur der Gewinn, also nicht der Rechnungsbetrag, in dem vermutlich detailiert oder pauschal Materialkosten, km-Geld, Geräteabnützung, Papierverbrauch etc. eingerechnet sind. Was bleibt, ist vermutlich so etwas wie Zeitaufwand, Stundenlohn.
Der Veranlagungsfreibetrag liegt bei 730,--, das darf man als Unselbstständiger jährlich aus einer anderen Einkunftsart dazuverdienen, ohne es bei der Finanz zu melden. Darüber ist zur Einkommensteuerveranlagung zu wechseln.
Ihrer Beschreibung nach passt Ihr Gewinn unter Sonstige Einkünfte und zwar Nicht betriebliche Einkünfte aus Leistungen (§29Z3) in dem Feld Nummer 803. |