Hallo, wenn ich (wohnhaft in Österreich) das ab 01.03.22 wirksam werdende Gesetz nutze um meine Bitcoin(fragmentchen) vor dem nächsten Bärenmarkt steuerfrei in Stable-Coins "tausche" (somit vor Verlust schütze bzw. damit Gewinne mache, wenn ich diese dann bei niedrigen Bitcoin-Kursen zurück tausche) und die nächsten Jahre nicht vorhabe diese zu verkaufen (gegen Fiat / Euro)- wo muss ich dann meine Steuern zahlen und auf was ? Sollte ich wieder nach Deutschland ziehen müssen und vorher meine Stable Coins wieder in Bitcoin "tauschen" und diese Bitcoin dann in Deutschland mehrere Jahre noch halten würde, wären diese aus Steuer-Laien-Sicht ja dann steuerfrei (weil momentan ja noch die Haltefrist von einem Jahr in Deutschland gilt, glaube ich). Ich will weder "Steuerflucht" betreiben, noch doppelt Steuern zahlen. Ich meine man ist da steuerpflichtig wo man seinen Hauptwohnsitz hat. Und wenn ich ab 1.3. in Ö. keine Steuern auf das Tauschen zahlen, müsste ich diese dann wohl in Deutschland nach versteuern?
Und die Zusatzfrage wäre:
- Ab wann beginnt die Haltefrist von gestakten Coins ? Diese sind ja erst na 10 Jahren steuerfrei. - 10Jahre nach dem ersten Kauf gegen FIAT, 10 Jahre nachdem der letze Coin durch Staking generiert wurde ?
Ich hoffe, das jemand meinen Gedanken-Kuddel-Muddel versteht :) |