Sehr geehrte Damen und Herren,
Fiskal-LKWs können meines Wissens über 5 Jahre abgeschrieben werden.
Welche Abschreibdauer darf/muss ich ansetzen, wenn ich einen 6 Jahre alten Fiskal-LKW um EUR 11.000,-- kaufe und ausschließlich betrieblich nutze? Darf ich ihn im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben, oder muss ich ihm analog zu PKWs 8 Jahre Nutzungsdauer unterstellen und damit die AfA über 3 Jahre Restnutzungsdauer verteilen, oder gelten in diesem Fall überhaupt keine fixen Regeln mehr?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
fg Karl Plasser |