Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne wissen, wann eine Immobilie als angeschafft/hergestellt gilt. Im Vertrag ist als Übergabestichtag der 15.06.2020 und als Verrechnungsstichtag der 01.07.2020 vermerkt. Der Eintrag ins Grundbuch erfolgte mit Beschluss vom 20.07.2020.
Hintergrund ist die Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung für Immobilien mit Anschaffung/Herstellung nach dem 30.06.2020.
Wäre für jede Auskunft sehr dankbar!
Andreas |