Guten Tag,
ich erziele mit meinem Ehepartner Einkünfte aus einer Webseite. Wir haben dafür eine GesbR gegründet, an der wir zu je 50% beteiligt sind. Nun möchten wird die Einkommenssteuererklärung machen. Bei der GesBR haben wir bereits das E6 und E6a abgeschickt. Der Bescheid über die Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO ist bereits ergangen und die Feststellung im E11 bereits erfolgt. Meine Frage nun: Ist meine Annahme richtig, dass ich im E11 ankreuzen muss, dass die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird? In diesem Fall wird dann, bei jedem von uns, im Formular E1a unter der Ziffer 9237 der Beteiligungsbetrag aus E11 angegeben. Stimmt das?
Herzlichen Dank für eure Hilfe und viele Grüße, Michaela |