Liebe Leute,
mir ist soeben aufgefallen, dass ich Ende 2020 vergessen habe, eine kleine Eingangsrechnung (unter 400€ netto) in der UVA für Quartal 4 zu erfassen.
Sollte ich die entsprechende UVA in meinem Finanzonline Konto nun korrigieren oder reicht es, wenn ich die Rechnung bei der Umsatzsteuererklärung reinnehme (sprich die Umsatzsteuererklärung würde um den vergessenen Rechnungsbetrag von der Summe aller UVAs abweichen).
Würde mich über eine Info diesbezüglich freuen, vielen Dank! Mark |