Hallo.
Durch das Covid-19-Steuermaßnahmengesetz ist die Höhe des Pauschales ab der Veranlagung 2021 mit € 18.900, bei Dienstleistungsbetrieben mit höchstens € 8.400 beschränkt.
Wie ist Gesetzgeber zu dieser Summe gekommen? Kleinunternehmerpauschalierung kann man nur bis 35.000,- (bzw. 40.000) und 20% von 40.000 sind 8.000,-
8.400,- kann man also nie bekommen, oder?
Danke! |