Hallo,
konkret wüsste ich gerne, ob die Weiterversicherung bei der PVA als Sonderausgabe angerechnet werden kann, wenn ich ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen (mit besonderem Steuersatz von 27,5 %) hätte. Oder muss ich hierfür die Regelbesteuerungsoption ausüben?
Vielen Dank für die Auskunft!
MfG, Fabian G. |