Bei Abschluss eines Werkvertrags hat man ja eine Meldepflicht bei der SVS innerhalb eines Monats. Geschätzter Gewinn liegt unter der Gewinngrenze von 5710,32 Euro. Bin daher nicht Pflichtversichert bei der SVS, meldepflicht besteht ja aber trotzdem. Gilt diese Meldepflicht auch fürs Finanzamt ? Bzw. was muss ich als Werkvertragsnehmer dem Finanzamt mitteilen ? Muss ich hier das Formular Verf24 ausfüllen? Gibt es hier auch eine Frist ? Oder reicht hier eine Einkommenssteuererklärung ?
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