Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Einkommenssteuerausgleich (Gewerbebetrieb - Einnahmen-Ausgaben-Rechnung; Kleinunternehmer)
Unter welche Kennzahl fällt eine Eintragungsgebühr um in einer offiziellen Seite des Bundesministeriums gelistet zu werden? Werbe- und Repräsentationsaufwendungen (9200) oder Eigene Pflichtversicherungsbeiträge, Beiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen ,.. (9225)?
Die Eintragung gilt für 5 Jahre, danach kann bei Erbringung der erforderlichen Weiterbildungsstunden immer wieder um weitere 10 Jahre verlängert werden. Es gibt KEINE Jahresgebühr. Ist es möglich, eine Nutzungsdauer von 5 Jahren anzunehmen und die Eintragungsgebühr auf 5 Jahre zu verteilen?
Wenn für die Eintragung eine Strafregisterbescheinigung zu erbringen war, unter welche Kennzahl fallen diese Kosten?
Vielen Dank
und mit besten Grüßen
M.G. |