Liebes Team,
Ich habe eine Frage bezüglich der Auswirkungen auf die Umsatzsteuer (bzw. den Vorsteuerabzug) eines Unternehmens, nachdem lt. Prüfbericht das Going-Concern-Prinzip in Frage gestellt wurde. Genauer wurde die Ausübung zur Redepflicht nach § Abs 2 und 3 (Besandsgefährung und URG -KZ) angekündigt bzw. durcheführt.
Da nach dem USTG auch von der Unternehmensfortführung ausgeht, stellt sich hier die Frage, ob die oben angeführte Ausübung der Redepflicht bezüglich der Bestandsgefährdung der Grund für eine mangeldne Unternehmereigenschaft und somit ein Verbot für Vorsteuerabzug darstellt. |