Ich Beziehe momentan Kinderbetreuungsgeld und überlege, Nachhilfe für Schüler und Studenten auf selbständiger Basis anzubieten. Anfänglich würde sich der Umsatz sicher in Grenzen halten... Ich schätze zw 80 und 300 Euro pro Monat (noch vor Abzug der Kosten). Von der Zuvierdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld bin ich da weit entfernt, hätte 16000 pro Jahr ca.
Muss ich dem Finanzamt die Aufnahme dieser Tätigkeit melden? Und der SV?
Ich habe was von Befreiungserklärung aus der Pflichtversicherung im Hinterkopf... Muss ich da was beantragen?
Sonst habe ich keine Einkünfte, dh Steuer werde ich sowieso keine zahlen müssen. Aber melden muss ich das alles trotzdem, oder?
Danke für die Informationen!
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