Sehr geehrte Forums-Nutzer,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich wollte endlich nach Jahren meine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchführen. Nun bin ich über das FinanzOnline Portal, das ich bis jetzt sehr selten genutzt habe, darauf gekommen, dass mein Steuerkonto noch als Betrieb gemeldet ist. Ich bin allerdings seit 01.04.2015 in ein Lohnverhältnis übergegangen und erziele nur mehr Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Jahre 2015 habe ich eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2014 abgegeben, da ich zu diesem Zeitpunkt als neuer Selbstständiger gemeldet war und Einkünfte aus Werkverträgen erhalten habe. Durch den Wechsel ins Lohnverhältnis habe ich auch gedacht, dass diese Umstellung automatisch funktioniert und ich dies nicht dem Finanzamt melden muss (Erklärungswechsel). Meine Lohnzettel sind dort auch einsichtig. Nun wollte ich online einne Antrag auf Änderung schicken, dies ist aber nicht mögich mit der Begründung "Der Wechsel auf Arbeitnehmerveranlagung ist erst nach Übermittlung der Erklärung für die Vorjahre bzw. für jenes Jahr, für die eine Erklärung zugesandt wurde, möglich".
Nun bin ich etwas verwirrt was meine folgenden Schritte sind und was ich tun muss?! Zudem stellt sich die Frage, ob dies Auswirkungen auf meine vergangenen Lohnsteuer hat? Es sind ja immerhin über 4 Jahre, dass mein Steuerakt als Selbstständig läuft, obwohl die Änderung schon lange passiert ist.
Ich bitte um Hilfe und hoffe jemand hat ähnliche Erfahrungen bzw. kann mir dabei zur Seite stehen
liebe Grüße
Alfonso |